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   OLG Celle, 14.12.2009 - 10 WF 358/09   

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https://dejure.org/2009,42682
OLG Celle, 14.12.2009 - 10 WF 358/09 (https://dejure.org/2009,42682)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.12.2009 - 10 WF 358/09 (https://dejure.org/2009,42682)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - 10 WF 358/09 (https://dejure.org/2009,42682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr in einem Umgangverfahren ohne mündliche Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 590
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 13.09.2011 - 10 WF 227/11

    Terminsgebühr in Kindschaftssachen bei verfahrenserledigender Vereinbarung ohne

    Hat in einem den Umgang betreffenden Verfahren ein Anhörungs- oder Erörterungstermin tatsächlich nicht stattgefunden, wird die Terminsgebühr im Falle eines schriftlichen Vergleichabschlusses nicht nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG ausgelöst (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 14. Dezember 2009 - 10 WF 358/09 - FamRZ 2011, 590 f.; entgegen OLG Stuttgart - Beschluss vom 14. September 2010 - 8 WF 133/10 - FamRZ 2011, 591 f.).

    Der Bezirksrevisor ist in seiner Stellungnahme vom 5. Juli 2011 der Erinnerung entgegengetreten; er hält - insbesondere auch unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 9. November 2009 - 10 WF 358/09 - FamRZ 2011, 590 f. sowie die Kommentierung bei Gerold/Schmidt 19 -Müller-Rabe, RVG VV 3104 Rz. 29 - Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG in Kindschaftssachen bereits nicht für einschlägig.

    Das bedeutet aber, dass eine Ausweitung der eine Ausnahme regelnden Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG auf andere Kraft gesetzlicher Regelung durchzuführende Termine nicht zulässig ist (vgl. so bereits Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2009 - 10 WF 358/09 - FamRZ 2011, 590 f. = AGS 2011, 223 f. - zum - die jetzige Rechtslage in hier maßgeblicher Hinsicht vorwegnehmenden - Übergangsrecht nach § 50e Abs. 2 S. 1 FGG).

    Soweit dies der Senat in seinem Beschluss vom 9. November 2009 (a.a.O.) noch abweichend gesehen hatte, hält er daran nicht fest.

  • KG, 16.08.2012 - 25 WF 58/12

    Rechtsanwaltskosten in Kindschaftssachen: Terminsgebühr bei Entscheidung über die

    In Literatur und Rechtsprechung wird teilweise mit durchaus beachtlichen Gründen die Ansicht vertreten, dass durch die Wortwahl "mündliche Verhandlung" die Anwendung des Gebührentatbestandes auf Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht ausgeschlossen wird (so z.B. OLG Stuttgart NJW 2010, 3524; OLG Rostock AGS 2011, 588; Zöller/Lorenz, 29. Aufl. § und Beschleunigungsgebot">155 FamFG Rz. 5; a.A. OLG Celle FamRZ 2011, 590; OLG München AGS 2012, 134; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 20. Auflage, Nr. 3104 Rz 29).
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